Michael Mayerhanser e.K.

Versicherungsmakler

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Sie sind Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens? Dann haben Sie sicherlich schon die Informationen zu Ihrer zivilrechtlichen Haftungssituation unter dem Kapitel D&O-Versicherung gelesen und das nachstehende Thema ist für Sie mindestens ebenso interessant. Aber auch, wenn Sie in einem Unternehmen als Sicherheitsingenieur tätig oder für die Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften verantwortlich sind, sollten Sie nicht aufhören, weiter zu lesen... 

In den vergangenen Jahren war zu beobachten, dass die Zahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Unternehmensleiter und auch Selbstständige/freiberuflich Tätige in bemerkenswerter Weise zugenommen hat und - eine Trendwende ist zumindest in naher Zukunft leider nicht zu erwarten.   
Hierbei sind zwar an erster Stelle die Strafverfolgung aufgrund der Verletzung von Steuergesetzen und steuerlichen Verordnungen sowie Insolvenzstrafverfahren zu nennen, jedoch haben auch die Verletzung der Gesetze zum Schutze der Umwelt oder auch des Produkthaftungsgesetzes durchaus an Bedeutung gewonnen. Ernstzunehmende Gefahren bestehen aber ebenso im eigenen Betriebsstättenbereich, wenn beispielsweise durch die Nichteinhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften oder im Falle eines Brandes durch versperrte Fluchtwege Personen verletzt oder gar getötet werden. Erschwerend wirkt sich aus, dass die Situation für Unternehmensleiter, leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte aufgrund der stetig zunehmenden Komplexität von Gesetzen und Vorschriften, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, nicht unbedingt einfacher werden wird.   
Bitte beachten Sie: Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft muss keinesfalls zwingend die Tatsache vorliegen, dass von den beschuldigten Personen unzweifelhaft Gesetze oder Vorschriften verletzt wurden - es bedarf lediglich des Vorhandenseins eines nur annähernd einschlägigen Verdachtsmoments! 
Schutz gegen die mit einer Verteidigung in einem Strafverfahren durch einen qualifizierten Rechtsanwalt verbundenen mitunter enormen Kosten bietet die sogenannte 
Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung.

Versicherungsschutz besteht hierdurch für das/die versicherte/n Unternehmen, welche/s - wie auch bei der D&O-Versicherung - Versicherungsnehmer des Vertrages ist/sind. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter und die Mitglieder ggf. vorhandener Aufsichtsorgane sowie sämtliche Betriebsangehörige bei Verstößen, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung für den Versicherungsnehmer begehen oder begangen haben sollen.   
Versichert sind im Spezial-Straf-Rechtsschutz die Kosten für eine Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person/en durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Hierbei übernimmt der Versicherer neben den Gerichtskosten auch die mit diesem individuell zu vereinbarenden und von dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) deutlich abweichenden Honorare, wodurch die Verteidigung durch einen qualifizierten Strafverteidiger überhaupt erst ermöglicht wird. Darüber hinaus werden - insofern ebenso abweichend von einer „normalen“ Rechtsschutz-Versicherung - auch die Kosten für private Sachverständige, deren Einschaltung also nicht seitens der zuständigen Strafgerichtskammer angeordnet wurde, von dem Rechtsschutzversicherer der beschuldigten Person/en getragen.  
Von geradezu existentieller Bedeutung ist es, mit Unterstützung der Experten des Versicherers und des beauftragten Strafverteidigers unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche ansonsten möglicherweise irreparablen Schäden für die versicherte/n Person/en und das oder die betroffene/n Unternehmen noch vor deren Entstehung abzuwenden!  
Zu guter Letzt ist vor allem noch besonders hervorzuheben, dass sich der Spezial-Straf-Rechtsschutz auch auf den Vorwurf einer nur vorsätzlich begehbaren Straftat, wie beispielsweise beim  Verdacht einer angeblichen Steuerhinterziehung, erstreckt; der Versicherer hilft dem Beschuldigten in diesem Falle, sich gegen die erhobenen Vorwürfe mit professioneller Unterstützung zur Wehr zu setzen (bei rechtskräftiger Verurteilung, also erwiesenem Vorsatz, sind die durch die Versicherungsgesellschaft vorgeleisteten Kosten jedoch selbstverständlich zurück zu erstatten).   
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann als eigenständiger Vertrag oder auch in Kombination mit einem herkömmlichen Firmen-Rechtsschutz abgeschlossen werden. 

   
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